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Stromanbieter kündigen

Die Kündigung des Stromanbieters ist unbedingt notwendig, um von besseren Konditionen eines anderen Stromanbieters zu profitieren. Doch nicht in jedem Fall ist der Ablauf klar. Wie funktioniert das Kündigungsrecht eigentlich?
In diesem Ratgeber erfahren Sie außerdem, wann die Kündigung automatisch geschieht und wann Sie Ihren Stromanbieter selbst kündigen sollten – oder sogar müssen. Weiterhin gibt es Tipps , wie Sie nie wieder eine Wechselfrist verpassen.

Wechselstrategie Erfolg

Das Wichtigste zur Kündigung

Kündigen lassen
Beim Stromanbieterwechsel übernimmt der neue Stromanbieter für Sie die automatische Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit genügend Vorlaufzeit ist hierbei nichts weiter zu tun.

Selbst kündigen
Bei Sonderkündigungsrecht, aufgrund von Preiserhöhung oder Umzug, muss der Vertrag immer selbst gekündigt werden. Sicherheitshalber auch bei Ablauf der Kündigungsfrist in weniger als 4 Wochen.

Unkompliziert und sicher
Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Kündigung des alten Anbieters dauerhaft gewährleistet. Setzen Sie sich für das Einhalten der Kündigungsfrist ein entsprechendes Kreuz im Kalender!

So funktioniert das Kündigungsrecht

In der Regel beträgt die Vertragslaufzeit der Stromlieferanten ein Jahr, manchmal auch zwei. Vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird ein reguläres Kündigungsrecht eingeräumt, das jeder Stromanbieter in seinen AGB sowie auf den Jahresabrechnungen angibt. Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen muss demzufolge die Kündigung eingereicht werden muss. Gewöhnlich übernimmt das der Stromanbieter für Sie. Nur im Falle eines Sonderkündigungsrechts muss selbst gekündigt werden.
Wird das Kündigungsrecht nicht fristgerecht wahrgenommen, verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um weitere zwölf Monate. Planen Sie aufgrund der Bearbeitungszeiten ausreichend Puffer von etwa 2 Monaten ein. Hierfür eignet sich ein einfaches Kreuz im Kalender, das rechtzeitig daran erinnert.

Wann kann ich den Stromanbieter kündigen?

Generell ist jeder Vertrag an festgelegte Fristen und eine Mindestdauer gekoppelt. Diese entnehmen Sie der letzten Jahresabrechnung oder der Website des jeweiligen Anbieters. Sie können einen erneuten Wechsel und damit die Kündigung sogar schon ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages bei uns online beantragen! So gehen Sie auf Nummer sicher.
In folgenden Fällen ist eine Kündigung möglich:

  • Einhaltung Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • Bei einer Strompreiserhöhung (Sonderkündigungsrecht)
  • Wenn Sie umziehen (Sonderkündigungsrecht)
  • Außerordentliche Kündigung bei Tod eines Familienmitgliedes

Wer kündigt den Stromanbieter?

Im Normalfall müssen Sie ihren Stromvertrag nicht selbst kündigen. Bei einem gewöhnlichen Anbieterwechsel übernimmt der neue Stromlieferant die Kündigung des alten Vertrages. Wählen Sie beim wechseln einfach die Option „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ aus.
Doch es gibt Ausnahmefälle, in denen es sich lohnt, den alten Stromvertrag selbst ausserordentlich zu kündigen. Finden Sie jetzt die für Sie zutreffende Ausgangssituation.

Versicherungsschutz

Kündigung des Grundversorgers

Der Großteil der deutschen Haushalte wird noch von den heimischen Stadtwerken beliefert. Jeder Ort hat einen Grundversorger, welcher in einem bestimmten Netzgebiet alle Haushalte mit Strom beliefert. Die Kündigungsfrist beträgt hier immer 2 Wochen. Sollten Sie eine Preisgarantie unterschrieben haben, gelten die Bedingungen des nachfolgenden Falls.
Ein Stromvergleich sowie Kündigung ist jederzeit möglich. Der neue Anbieter kann innerhalb von 4-6 Wochen Ihren Grundversorgungsvertrag automatisch ablösen. Neuen Anbieter auswählen und einfach automatisch zum nächst möglichen Zeitpunkt wechseln lassen. Die Kündigung beim alten Anbieter wird übernommen, eine eigene Kündigung ist nicht nötig.

Kündigung bei bestehenden Laufzeitvertrag

Sie haben schon mal zu einem alternativen Stromanbieter gewechselt? Auch hier sollten Sie auf die automatische Kündigung setzen. Beantragen Sie dafür mit genügend Vorlaufzeit den neuen Anbieterwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wir empfehlen mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. So laufen Sie nicht Gefahr, dass Ihr neuer Anbieter die Frist verpasst.
Im Gegensatz zur Grundversorgung ist eine Kündigung nicht jederzeit möglich. Richten Sie sich daher bitte unbedingt nach Ihren Vertragsunterlagen, um das Ende der aktuellen Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfrist einzusehen.

Stromanbieter kündigen bei Preiserhöhung

Wem eine sogenannte Strompreiserhöhung mitgeteilt wird, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sie müssen in solch einem Fall immer selbst kündigen! Dies geht per Post, Fax oder E-Mail. Es ist nicht möglich, einen anderen Stromanbieter mit der Kündigung zu beauftragen. Solch ein Antrag erweist sich schlussendlich als abgelehnt bzw. storniert.
Wenn der Stromanbieter seine Preise anheben will, muss er seine Kunden schriftlich oder per E-Mail sechs Wochen vor Beginn der Preiserhöhung darüber informieren. Doch Vorsicht: Warten Sie nicht zu lang. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beträgt zumeist 2 Wochen. Innerhalb dieses Zeitfensters muss eine Kündigung eingegangen sein.
Beauftragen Sie nach erfolgter Kündigung so früh wie möglich den neuen Anbieter, um eine Zwischenversorgung durch den Grundversorger zu vermeiden.

Stromanbieter kündigen bei Umzug

Auch bei einem Umzug muss selbst gekündigt werden. Abhängig vom Stromanbieter gibt es hier jedoch unterschiedliche Fristen, die den AGB zu entnehmen sind (Umzugsklausel).
Doch Vorsicht: Bei einem Umzug innerhalb eines Netzgebietes des aktuellen Stromversorgers kann dieser in seinen AGB auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Rufen Sie in jedem Fall vorher dort an und klären Sie die Möglichkeiten.
Bei außerordentlicher Kündigung findet im Anschluss eine Neuanmeldung mittels Stromvergleichsrechner für die neue Wohnung statt. Dabei kann sogar 4-6 Wochen rückwirkend  ein alternativer Stromanbieter angemeldet werden. Ohne Eigeninitiative greift automatisch der örtliche Grundversorger Tarif.
Sie wollen den aktuellen Versorger behalten? 
Kontaktieren Sie spätestens sechs Wochen vor Auszug Ihren aktuellen Versorger, da es in manchen Fällen möglich ist, den  Stromvertrag mitzunehmen. Zu empfehlen ist dies z.B. bei Bonustarifen mit Neukundenbonus.

Wie kündige ich den Stromanbieter?

Empfehlung: Postalisch per Einschreiben
Um auf Nummer sicher zu gehen, verschicken Sie die Kündigung per Post. Nutzen Sie hierfür unsere Vorlage zur Kündigung. Wir empfehlen den Versand per Einschreiben, ggf. auch mit Rückschein.
Kündigungsvorlage Download (PDF)

Kündigen per E-Mail
Seit 2016 ist eine Kündigung ohne Unterschrift auch als E-Mail zulässig. Speichern Sie unbedingt die E-Mail als Nachweis im Postausgang. Fordern Sie zusätzlich eine Bestätigung der Kündigung an.

Musterkündigung per Onlinedienst
In der nachfolgenden Kündigungsvorlage können Sie Ihren Stromvertrag mit Hilfe unseres Partners Aboalarm kündigen. Einfach und bequem Formular ausfüllen und mit Kündigungsgarantie online verschicken.

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