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Häufig gestellte Fragen zum Stromvergleich

Ausgehend von der Antragsstellung bis hin zur endgültigen Umstellung auf den neuen Anbieter vergehen etwa vier bis zehn Wochen. Ausnahmen bestehen zum Beispiel, wenn der aktuelle Stromvertrag noch läuft und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. In diesem Fall beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten. Aber: während der Umstellung läuft der Strom natürlich durchgehend weiter.

Den sog. Neukundenbonus erhalten Sie üblicherweise am Ende des ersten Belieferungsjahres. Dieser wird mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet oder gesondert auf Ihr Konto ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt eines Neukundenbonus ist stehts ein Neuvertrag innerhalb der letzten sechs Monate mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen.

Je nach Energieversorger wird ein Sofortbonus bereits zwischen vier und zwölf Wochen nach Lieferbeginn ausgezahlt. Voraussetzung für dessen Erhalt ist meist, dass Sie in dem vergangenen halben Jahr keinen Vertrag mit dem betreffenden Versorgungsunternehmen geschlossen haben.

Beide Bonusarten belohnen den Neukunden für seinen Wechsel auf Wechselpiraten.de – Während der klassische Neukundenbonus in der Regel nach dem ersten Belieferungsjahr mit der Jahresrechnung verrechnet wird, gibt es den Sofortbonus kurzfristig nach Lieferbeginn als Einmalauszahlung.

Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit an Sie ausbezahlt. Sollten Sie nach dem ersten Belieferungsjahr wieder kündigen, müssen Sie darauf achten, dass sie die vollen 12 Monate von dem Versorger beliefert wurden. Achten Sie daher bitte genau auf die Kündigungsfristen.

Wenn der Wechselantrag bereits von unserem Kooperationspartner Verivox an den neuen Anbieter übermittelt wurde, können Sie direkt beim Versorger ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Kontaktdaten des Anbieters finden Sie immer auf dem Wechselantrag hinterlegt. Ist jener noch nicht übermittelt, kann er noch von unseren Kundenbetreuern storniert werden.

In der Regel nimmt der neue Versorger bereits ein bis fünf Tage nach der Übermittlung des Wechselantrags Kontakt mit Ihnen auf. Wenn Sie einen Online-Tarif abschließen, erhalten Sie die Vertragsunterlagen per E-Mail. Sollte es kein reiner Online-Tarif sein, werden die Unterlagen per Post versendet. Sollte nach mehr als einer Woche keine Eingangsbestätigung seitens des neuen Versorgers vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit ihm auf und halten Sie unsere bereits erhaltenen Unterlagen bereit.

Für einen Anbieterwechsel wird der Zählerstand generell nicht benötigt. Er wird in der Regel von dem neuen Anbieter abgefragt. Weiterhin ist nur die Zählernummer erforderlich. Diese finden Sie auf dem Stromzähler oder auf Ihrer letzten Rechnung.

Wer den Umzug nutzen will, um den Stromanbieter zu wechseln, kann dies aufgrund des Sonderkündigungsrechts problemlos tun. Geben Sie in Ihrem Wechselantrag an, dass Sie umziehen und vermerken Sie das Einzugsdatum. Der Antrag dazu sollte frühzeitig gestellt werden, da der Wechsel selbst bis zu zehn Wochen dauern kann. Anderenfalls springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und erstellt eine Abrechnung für die Übergangsphase. Sicher ist: Sie stehen nie ohne Strom da! Wenn Sie sich vor Ihrem Umzug in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Grundversoger zwei Wochen vor Auszug kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt. Viele Versorger bieten auch an, dass man den Vertrag an den neuen Wohnort problemlos mitnehmen kann. Wer dies vorhat, sollte sich rechtzeitig vor dem geplanten Umzug bei seinem aktuellen Anbieter informieren.

Bei einem Anbieterwechsel kündigt für Sie in aller Regel der neue Versorger. Nur in diesen zwei Ausnahmefällen sollten Sie selbst kündigen: Bei Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung oder Umzugs oder wenn Ihr Laufzeitvertrag in weniger als vier Wochen abläuft.

In der Regel geht ein Anbieterwechsel problemlos von statten. In speziellen Fällen jedoch kann der neue Versorger die Belieferung nicht übernehmen, da Sie vertraglich noch an Ihren alten Versorger gebunden sind (auf Laufzeit achten). Auch aufgrund einer Bonitätsprüfung durch den Versorger kann es sein, dass der Antrag abgelehnt wird.

Bis zu 6 Monate im Voraus ist dies bei den meisten Versorgern möglich.

Um dies herauszufinden, müssen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch angeben. Anschließend werden alle für Sie verfügbaren Angebote aufgelistet.

Die Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz wurden festgelegt, um Sie bei einem Anbieterwechsel abzusichern. So finden Sie ausschließlich verbraucherfreundliche Tarife. So werden im Stromvergleich nur Tarife angezeigt, die diesen Richtlinien entsprechen. Aufgelistet werden zum Beispiel Tarife, deren Neukundenboni nicht über das wahre Preisniveau hinwegtäuschen. Zudem müssen alle Steuern und Abgaben bereits in den Preisen mit eingerechnet sein.

Bei einem Pakettarif kaufen Sie eine festgelegte Menge an Kilowattstunden zu einem genau festgelegten Preis. Verbrauchen Sie über das Jahr gerechnet weniger, müssen Sie den Preis für das ganze Paket trotzdem aufbringen. Wenn Sie hingegen mehr verbrauchen, wird nach einem Mehrverbrauchs- Arbeitspreis abgerechnet, der üblicherweise viel höher ist als der normal angebotene Arbeitspreis.Solche Tarife sind nur zu empfehlen, wenn Sie bereits genau einschätzen können, welche Energiemenge Sie im Jahr tatsächlich verbrauchen werden.

Die Zählernummer befindet sich auf der letzten Jahresrechnung oder direkt am eigenen Stromzähler (Wohnung oder Keller). Die Zählernummer ist eine feststehende Nummer mit vier bis 16 Ziffern. Schauen Sie einfach nach einem Strichcode am Zähler, dort befindet sich meist auch unterhalb oder oberhalb die Nummer.

Die Eingabe Ihrer Bankdaten ermöglicht die bequeme Teilnahme am automatischen Lastschriftverfahren. Ihr neuer Energieanbieter bucht jeden Monat den vertraglich vereinbarten Abschlag von Ihrem Konto ab. Somit entfällt die monatliche, manuelle Überweisung. Für die eigenhändige, monatliche Abschlagszahlung an den Versorger müssen Sie unter Umständen mit Gebühren rechnen.

Die meisten Anbieter bieten eine Preisfixierung für einen festgelegten Zeitraum (meist 1 Jahr) an. Diese umfasst in der Regel alle Preisbestandteile mit Ausnahme aller Steuern und staatlichen Abgaben, für die der Versorger gar keine Garantie geben kann. Mit einer möglichst langen Preisfixierung, die idealerweise für die gesamte Vertragslaufzeit gilt, bleibt der Verbraucher möglichst lange vor extremen Preisschwankungen geschützt.

Erneuerbare Energien sind immer mehr auf dem Vormarsch. Viele Stromversorger haben bereits klimafreundliche Tarife im Angebot, die nicht mehr automatisch teurer als herkömmlicher Strom sein müssen. Immer mehr Kunden stellen heute auf den sog. grünen Strom um und brauchen dabei keinerlei bedenken zu haben. Nähere Informationen zu den jeweiligen Ökostromtarifen finden Sie beim dazu gehörigen Versorger.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich zukünftig für erneuerbare Energien einsetzen und zu einem preiswerten Ökostromtarif wechseln.

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