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Gesetzliche Krankenversicherungen bei Wechselpiraten

In Deutschland ist es für jeden Bundesbürger eine Pflicht, bezüglich seiner Gesundheit versichert zu sein. Dies kann jeder auf zwei Weisen tun, entweder über eine private Versicherung oder über die gesetzliche Krankenversicherung. Diese wird bei allen Angestellten direkt und prozentual vom Arbeitslohn abgezogen, dabei übernimmt sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer einen Anteil, des sich aus dem Gesamtlohn ergebenden Betrages. Außerdem ist jede der gesetzlichen Versicherungen verpflichtet, jeden Antragsteller bei sich aufzunehmen, welcher zu Ihnen möchte. Hier gilt eine Ausnahme – wechselt ein Angestellter zur Selbstständigkeit und wählt eine private Krankenversicherung, besteht nur ein bedingter Anspruch auf eine gesetzliche Krankenkasse.

Die richtige Wahl der gesetzlichen Krankenkasse

In einem Punkt unterscheiden sich die gesetzlichen Kassen nicht, sie zahlen stets alle notwendigen Gesundheitsleistungen, welche der Patient zum Überleben und für ein Leben nach deutschem Standard benötigt. Der Unterschied liegt hier, wie bei so vielem, im Detail. Dies zeigt sich beispielsweise an den Leistungen im Bereich der chinesischen Medizin, sowie bei der Übernahme von Kosten beim Heilpraktiker. Die allermeisten Krankenkassen zahlen schon lange der Gesundheit dienliche Zusatzleistungen, wie Akupunktur oder auch Meditations-Seminare. Allerdings werden nicht alle medizinischen Verfahren bezahlt. Beispiele dafür sind unter anderem Qi Gong, Taichi sowie viele weitere, medizinische und gesundheitliche Ausrichtungen, besonders aus Asien, Afrika und Südamerika. Häufig werden alternative Therapien nur zum Teil, unter bestimmten Bedingungen oder gar nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Der gesetzliche Krankenkassenvergleich

Die Unterschiede sind hier zudem oft schwer zu sehen, teils sehr klein und in ihrer Vielzahl außerordentlich komplex, kaum für einen Kunden alleine übersichtlich zu erfassen. Damit Sie aber doch eine Möglichkeit haben, genau die richtige Versicherung für sich zu finden, die Sie benötigen, haben wir für Sie den gesetzlichen Krankenkassenvergleich online zur Verfügung gestellt. Bei diesem können Sie alle Leistungen angeben, welche Sie nutzen möchten. Unser Tool findet dann die gesetzlichen Krankenkassen, welche am besten zu Ihnen passen. Dadurch müssen Sie nicht lange im Internet suchen und vergleichen, sondern geben einfach einmal alles ein und bekommen das perfekte Ergebnis. Wir haben alle Versicherung bei unserem Vergleich, ob AOK, BKK oder die Debeka, bei uns werden Sie die optimale Versicherung finden.
Sollten Sie weitere Fragen haben bezüglich des Krankenkassenvergleichs oder allgemein zu der Entscheidung, ob für Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse das Richtige ist, dann beraten wir Sie dabei gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, einer unserer kompetenten Berater wird sich persönlich um Sie kümmern und ihnen dabei helfen, die passende Versicherung für Sie zu finden – diese Leistung ist für Sie natürlich vollkommen kostenfrei.

Achtung: Nur eine sichere Chance als Selbstständiger

Bis auf junge Leute, welche direkt nach der Schule oder dem Studium in die Selbstständigkeit starten, hat die große Mehrheit der Bevölkerung eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn sich nun ein Angestellter dazu entschließt, ein eigenes Unternehmen zu gründen, dann kann dieser immer beim Wechsel von seiner Angestelltentätigkeit zur Selbstständigkeit seine gesetzliche Versicherung behalten. Bis hierhin ist jede Versicherung verpflichtet, jeden Menschen weiter zu versichern. Sollte ein Neu-Unternehmer sich allerdings entscheiden, zu einer privaten Krankenversicherung zu gehen, dann erlischt der Anspruch, dass jede gesetzliche Versicherung ihn wieder aufnehmen muss. Natürlich können diese eine Wiederaufnahme oder eine neue Aufnahme bei einer neuen Kasse zustimmen, allerdings ist der Zwang, zu versichern, ab diesem Zeitpunkt vom Gesetz her nicht mehr gegeben – der Versicherte bekommt diesen Anspruch erst durch seine Angestelltentätigkeit wieder.

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