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Ab wann man eine Betriebshaftlicht dringend braucht

Betriebshaftpflicht

Für Gewerbetreibende und freiberuflich tätige Personen ist die Betriebshaftpflicht genauso wichtig, wie die Privathaftpflichtversicherung für Privatpersonen. Sie schützt vor den zum Teil sehr hohen finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens. Fast alle Gewerbearten lassen sich dadurch gegen die Forderungen Dritter absichern, was absolut wichtig ist. Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden, können schnell Millionenhöhen annehmen. Die Betriebshaftpflicht ist für die meisten Firmen unverzichtbar, denn sie haften notfalls mit ihrem privaten Gesamtvermögen.

 

Wofür dient die Betriebshaftpflicht?

In Deutschland besteht für die meisten Berufsgruppen keine gesetzliche Pflicht, eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Eine Absicherung ist für Unternehmen dennoch sinnvoll, um von den Ansprüchen Dritter im Falle eines Schadens freigestellt zu werden. Die Versicherung kommt für die Kosten von Schäden auf, die durch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter während der Geschäftstätigkeit verursacht werden. Gewerbetreibende sind laut Gesetz zur Erbringung des Schadensersatzes verpflichtet. Dies kann schnell einmal die Existenz des Unternehmens bedrohen. Das gilt insbesondere für Personenschäden: Hierbei kann es sich beispielsweise um Schmerzensgeld, eine Arbeitsunfähigkeit, Arzt-Rechnungen, die Wiederherstellung der Gesundheit durch eine Rehabilitation und/oder Umsatzeinbußen handeln. Was viele nicht wissen: Unternehmer haften für verursachte Schäden sogar mit ihrem kompletten Privatvermögen. Die Betriebshaftpflicht schafft Abhilfe.

 

Passende Betriebshaftpflicht abschließen

Das Versicherungsrecht sieht Mindestdeckungen im Schadensfall vor, für die der Versicherer haften muss:

  • Personenschaden: Deckungssumme von zwei Millionen Euro
  • Sachschaden: mindestens eine Million Euro
  • Vermögensschaden: mindestens 100.000 Euro

Unternehmen sind jedoch gut damit beraten, höhere Deckungen als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen vertraglich zu vereinbaren und alle finanziellen Risiken abzudecken. Die Haftpflicht der AXA Versicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz branchen- und betriebstypisch an die Bedingungen des Unternehmens anzupassen. 

Der Versicherer hat umfassende, leistungsstarke und preisgünstige Lösungen im Angebot. Die Haftung erfolgt in unbestimmter Versicherungshöhe. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die verursachten Schäden zu ersetzen, ohne finanzielle Obergrenze. Dies macht die Betriebshaftpflicht zum unverzichtbaren Schutz für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige jeglicher Art. Wichtig ist jedoch eine sorgfältig ausgewählte Versicherungssumme.

In folgenden Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflichtversicherung zum Teil je nach Bundesland verpflichtend:

  • Bewachungsfirmen
  • Betreiber von Schießstätten und eines Flugplatzes, die Bodenabfertigungsdienste durchführen
  • Jäger
  • Schaustellergewerbe
  • Entsorgungsbetriebe wie Abfallbeseitigung
  • Prüfingenieure für Baustatik

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt jedoch nicht nur gegen Schadensersatzforderungen, sondern fungiert auch als passiver Rechtsschutz: Sie prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind und wehrt sie, falls nicht, ab. Der Versicherer kommt für eventuelle Verfahrenskosten auf.

 

Zusammenfassung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sie ist ein unverzichtbarer Teil des Risikomanagements nahezu aller Firmen, da Unternehmer sowohl für das eigene Handeln als auch das der Mitarbeiter im vollen Umfang haften müssen. Trotz größter Vorsicht und Sorgfalt ist es nicht immer möglich, alle Risiken zu vermeiden. Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor möglichen Schadensersatzforderungen, die Dritten zugefügt werden. Auch wenn die Betriebshaftpflicht für die meisten Unternehmen keine Pflichtversicherung ist, empfiehlt sich der Abschluss dringend. Vor allem Personenschäden können schnell in die Millionen gehen und die Schadensersatzforderungen existenzbedrohend sein.

 

Abbildung 1: © stadtratte @ stock.adobe.com 

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