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Tipps für die optimale Risikolebensversicherung

risikolebensversicherung

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte sich vorab gründlich informieren. Es gibt viele Gründe für eine solche Versicherung. Allgemein kann man dieser Versicherung dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen nach dem Falle des Todes finanziell eine Absicherung erfahren. Die Laufzeit und andere Elemente sollten genau überlegt werden.

 

Positive Gründe für diese Versicherung

Eine Risikolebensversicherung wie z.B. hier beschrieben finden viele passend für Ihre Ansprüche. Drei positive Gründe wären beispielsweise, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein garantierter Beitrag herrscht. Außerdem ist sie schnell abzuschließen und es ist keinerlei Gesundheitscheck nötig. Des Weiteren gibt diese Versicherung das gute Gefühl, versorgt zu sein. Online lässt sich der Tarif für die RLV schnell ausrechnen. Hier kann man in der Maske auch seine Daten eingeben, ob man beispielsweise einer jungen Familie angehört oder ein Paar mit Kindern ist. Auch Alleinerziehende und Hauptverdiener sind in den Tarifen beachtet. Lebt man in einer Lebensgemeinschaft? Oder ist man Geschäftspartner und möchte seine finanziellen Verpflichtungen gerne absichern. Auch als Wohnungseigentümer oder Kreditnehmer bevorzugen viele diese Sicherheit.

Ausgezeichneter Service

Es ist empfehlenswert, ein Versicherungsunternehmen auszuwählen, das langjährige Erfahrung hat auf dem Versicherungsmarkt in Deutschland. Der direkte Draht vom Kunden zur Versicherung ist wünschenswert. Wenn der Alleinverdiener oder der Hauptverdiener stirbt, dann ist oftmals neben der Trauer und dem damit verbundenen seelischen Schmerz die Belastung vorhanden, dass man mit leeren Händen da steht. Wer sogar Verbindlichkeiten erbt, kann in den finanziellen Ruin geraten. Daher ist eine Risikolebensversicherung so wichtig. Als Versicherungsnehmer gilt die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat. Alle Pflichten und Rechte sind beim Abschluss des Vertrages dort festgelegt.

Die versicherten Personen und der Bezugsberechtigte

Als versicherte Personen gelten diejenigen, deren Tod abgesichert wird durch den Vertrag. Wenn die versicherte Person stirbt, erhält der Bezugsberechtigte dann die im Vertrag vorher festgelegte Versicherungssumme. Als Bezugsberechtigter gilt eine Person, die im Vertrag als Empfänger genannt wird. Dieser Bezugsperson wird dann die Versicherungssumme nach dem Tod der versicherten Person ausgehändigt. Im Todesfall der versicherten Person erhält sie die Auszahlung. Des Weiteren wird im Vertrag die Versicherungssumme genannt. Der Vertragsabschluss definiert genau die Summe im Todesfall, die der versicherten Person ausbezahlt wird. Das nennt sich dann Versicherungssumme bzw. Todesfallsumme.

Was zu beachten ist

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist zunächst beim Abschlusszeitpunkt wichtig, zu entscheiden, wen genau man finanziell schützen möchte. Wer alleinstehend ohne Kinder ist, wird diese Unterstützung eher nicht nutzen. Wer eine junge Familie hat und nur einen Hauptverdiener, sollte sich hingegen für solche Fälle absichern. Die Geburt eines Kindes ist oftmals ein Grund, den viele als guten Zeitpunkt sehen, eine RLV abzuschließen. Auch ein Hausbau oder ein Wohnungskauf unterstützt oftmals diese Entscheidung. Sogar kinderlose Paare wollen im Todesfall abgesichert sein, wenn einer der beiden Partner deutlich weniger verdient, als der andere.

Fazit:

Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige Entscheidung, um die Angehörigen bzw. die Hinterbliebenen abzusichern. Oftmals ist die Geburt eines Kindes, der Hausbau oder der Wohnungskauf ein gegebener Anlass, sich hier beraten zu lassen. Ein Versicherungsunternehmen, das zertifiziert ist und über eine langjährige Erfahrung verfügt, ist zu bevorzugen. Die Laufzeit, die Versicherungssumme und andere Kriterien können mit dem Versicherungsberater abgesprochen werden.

Abbildung 1: stock.adobe.com © Romolo Tavani

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