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Immer mehr abgelehnte Stromkunden

abgelehnte Kunden

Dass Kunden bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben, ist bekannt. In den letzten Jahren machen auch immer mehr Endkunden von dieser Möglichkeit Gebrauch und verharren nicht mehr in der alten Stammkunden-Treue, die von den Stromversorgern letztlich nie belohnt wurde. Verbraucherschützer und Wechselportale empfehlen darüber hinaus, den Strompreis mindestens einmal im Jahr zu vergleichen und bei Bedarf den Anbieter zu wechseln.

Zumeist falsche Gründe als Ablehnung

So weit, so gut. Aber was ist, wenn der wechselwillige Kunde vom neuen Stromanbieter abgelehnt wird? Das passiert in letzter Zeit immer öfter. Obwohl die Stromversorger entweder gar keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen oder darauf verweisen, dass eine Ablehnung im Allgemeinen vor allem wegen schlechter Bonität erfolgt, scheint die Dunkelziffer weitaus höher zu liegen, als diese wenigen Einzelfälle vermuten lassen. Wie der Tagesspiegel berichtet, bestätigen Konzerne wie Vattenfall und Eon, dass sie nicht jeden Kunden annehmen, sofern es sich um Sonderverträge außerhalb der gesetzlich garantierten Grundversorgung handelt. Vertragsablehnungen gebe es aber nur in wenigen Fällen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht dies etwas anders, denn hier und anderswo laufen immer wieder Beschwerden und Berichte von abgelehnten Kunden auf, die eine einwandfreie Bonität aufweisen und kein Problem mit der Zahlungsmoral haben. Ein Wechselportal ermittelte in einer eigenen Erhebung Ablehnungsquoten bei den vier großen Stromversorgern von drei, acht, elf und ganzen zweiundzwanzig Prozent. Bei den kleineren Stromanbietern fallen die Quoten noch weit höher aus.

Nicht lukrativ für die Anbieter

Den eigentlichen Grund für die hohe Ablehnungsquote sehen Verbraucherschützer darin, dass viele Stromanbieter sich die sogenannten Bonushopper bzw. Vielwechsler nicht mehr leisten können oder wollen. Diese Verbraucher machen von ihrem Wechselrecht regen Gebrauch, nehmen häufig die Bonuszahlungen mit und wechseln bei nächster Gelegenheit erneut. Der Bonus rechnet sich bei den meisten Verträgen für den Anbieter aber erst ab dem zweiten Jahr.  

Juristisch gesehen ist daran nicht zu rütteln, denn Stromanbieter dürfen Kunden bei Sonderverträgen ablehnen – und das sind alle Verträge außerhalb der teuren Grundversorgung. Fachleute empfehlen den Kunden aber dennoch, sich nicht abschrecken zu lassen und solange weiterzusuchen, bis ein günstiger Stromanbieter gefunden ist. Nicht nachvollziehbare Ablehnungen sollte man der Verbraucherzentrale melden, damit diese belastbare Zahlen bei der Argumentation gegenüber den Stromkonzernen erhalten.

Was kann man dagegen tun?

Im Grunde genommen nicht viel. Es gibt noch keine zuverlässigen Daten oder Empfehlungstabellen, mit dessen Hilfe man konsequent bestimmte Anbieter meiden sollte. Es werden wohl vorwiegend die großen Konzerne sein, welche sich solche Ablehnungen im Zweifelsfall auch leisten können.

Klar ist aber: Sollte man bereits einmal jährlich Kunde bei einem der oben genannten Konzerne gewesen sein, ist die Möglichkeit einer Ablehnung sehr groß.

Experten-Tipp:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie vorsichtshalber die Kündigung des alten Anbieters selbst übernehmen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Kündigung bei Ablehnung nicht rechtzeitig vorgenommen wird. Dann droht die ungewollte Verlängerung des bestehenden Vertrages.

Weiterhin sind auch Verträge ohne Bonus oft sehr lukrativ. Hier sollte die Ablehnungsquote wesentlich geringer sein.

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