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Kfz-Versicherung

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zur Kündigung der Kfz-Versicherung

Kündigungsfrist nicht verpassen
In der Regel müssen Versicherungsnehmer eine Kündigungsfrist beachten, damit die Beendigung des Vertragsverhältnisses rechtsgültig wird. Diese Kündigungsfrist beträgt normalerweise 1 Monat zum Jahresende, bei unterjährigen Verträgen liegt die 4-wöchige Frist hingegen mitten im laufenden Kalenderjahr. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Sonderkündigungsrecht kennen und nutzen
In gewissen Situationen sind Versicherungsnehmer berechtigt, eine bestehende Autoversicherung vor Ablauf des Vertrags vorzeitig zu kündigen. Besonders häufig geschieht dies, wenn Anbieter die Beiträge erhöhen. Doch auch ein Schadenfall bietet Versicherten die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen und zu wechseln.

Dank Kfz-Versicherungsvergleich sparen
Die Kfz-Versicherung zu kündigen, macht den Weg frei für den Abschluss einer günstigeren oder leistungsstärkeren Autoversicherung. Diese lässt sich schnell und einfach mit einem Kfz-Versicherungsvergleich finden. Theoretisch können Versicherungsnehmer sogar jedes Jahr die Autoversicherung wechseln und so regelmäßig Geld sparen.

Kfz-Versicherung kündigen: So funktioniert’s

Niemals sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen, ohne den gesamten Prozess vorab zu planen. So gilt es, zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung zu unterscheiden, wobei Sie die Fristen sowie die für eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses relevanten Gründe im Auge haben sollten. 

Bedenken Sie, dass es anders als beim Strom- oder Gasanbieterwechsel keinen Wechselservice seitens Ihres neuen Anbieters gibt. Sie müssen sich daher eigenständig um die Kündigung Ihrer Autoversicherung kümmern. Bei Wechselpiraten ist dies dank der 1-Klick-Kündigung schnell erledigt. So können Sie ohne Verzögerung das enorme Einsparpotenzial nutzen, das Ihnen die Versicherer bei über 4 Mrd. Euro erzieltem Jahresüberschuss (2018) bieten.

1. Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung

Die ordentliche Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ist der Normalfall. Gewöhnlich laufen Autoversicherungen in Deutschland 1 Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist ist der Stichtag demnach der 30. November. 

Bis zu diesem Tag muss die Kfz-Versicherungskündigung schriftlich bei Ihrem Anbieter eingegangen sein. Weicht die Laufzeit ab und tritt der Versicherungsvertrag beispielsweise an einem 1. Juni in Kraft, müssen Sie Ihre alte Kfz-Kündigung bis zum 30. April kündigen. 

Abweichungen ergeben sich auch bei Saison-Kennzeichen. Beim Saisonstart am 1. März ist der Stichtag für die Autoversicherungskündigung der 31. Januar. Grundsätzlich verlängert sich der Vertrag bei Verpassen der Kündigungsfrist.

Autoversicherung

2. Die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Sie können Ihre Kfz-Versicherung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, indem Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Jenes greift allerdings nur in gewissen Fällen. Mit am häufigsten kündigen Verbraucher ihre Autoversicherung, wenn der Anbieter die Beiträge erhöht. Dies gilt aber nicht, wenn die Versicherungssteuer gesetzlich steigt. 

Ihr Sonderkündigungsrecht dürfen Sie auch dann nutzen, wenn Ihr Kfz-Versicherer ohne Beitragssenkung die Versicherungsleistungen senkt. Ebenfalls sehr häufig kündigen Autobesitzer die Kfz-Versicherung außerordentlich, nachdem ein Schaden versicherungstechnisch abgewickelt worden ist. Möchten Sie Ihr Fahrzeug wechseln – Ihr altes ab- und das neue anmelden –, dann steht Ihnen ebenso ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies dann sogar ohne Frist. 

3. Wann kann ich die Autoversicherung nicht außerordentlich kündigen?

Es gibt Situationen, in denen Sie nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Neben Beitragserhöhungen aufgrund gesetzlicher Anhebungen der Versicherungssteuer sind auch durch einen Umzug verursachte höhere Prämien kein Grund für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Möglich sind Beitragserhöhungen bei Umzügen zum Beispiel, wenn sich die Regionalklasse durch den neuen Wohnort erhöht. Auf Ähnliches sollten Sie sich einstellen, wenn Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Ein solcher Vorgang erhöht zwar Ihren Beitrag, allerdings sind Sie dafür gewissermaßen auch selbst verantwortlich. Sie dürfen die Autoversicherung auch dann nicht außerordentlich kündigen, wenn Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag senkt, den Leistungsumfang jedoch unverändert beibehält.

  • Beitragserhöhungen auf gesetzlicher Grundlage
  • Bei Umzügen
  • Beitragssenkung bei gleichen Leistungsumfang

4. Müssen Kfz-Versicherer die Kündigung auf jeden Fall akzeptieren?

Nein. Ihr Anbieter kann Ihre Kündigung auch ablehnen, wodurch sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert beziehungsweise beim Versuch einer außerordentlichen Kündigung zumindest bis zum Ende der regulären Laufzeit andauert. Einer der häufigsten Gründe für abgelehnte Kündigungen ist das Verpassen der Frist

Erreicht Ihr Kündigungsschreiben den Versicherer beispielsweise erst am 1. Dezember, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um 1 Jahr. Ablehnen können die Anbieter Kündigungsgesuche auch dann, wenn die Bedingungen für eine Sonderkündigung nicht erfüllt sind. Beachten Sie, dass auch unvollständige Kündigungsschreiben mit fehlenden Angaben eine Ablehnung zur Folge haben können. Ist Ihre Kündigung eigentlich rechtens, hilft rechtlicher Beistand.

5. Zuerst die Kfz-Versicherung kündigen oder eine neue suchen?

Auch dann, wenn Sie es kaum erwarten können, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen: Seien Sie geduldig und warten Sie darauf, bis Ihr neuer Anbieter Ihnen den Versicherungsschutz bestätigt hat. Sollten Sie erst kündigen und sich danach auf die Suche nach einem neuen Kfz-Versicherer machen, besteht die Gefahr eines fehlenden Versicherungsschutzes. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeit drängt. 

Ihr Wunsch-Anbieter kann Ihre Anfrage ablehnen, wenn bestimmte Richtlinien rund um die Annahme oder Risikomerkmale ihm die Möglichkeit dazu geben. Denkbar ist solch ein Szenario vor allem in der Kaskoversicherung, bei der Versicherer Sie nicht annehmen müssen. Bei der Kfz-Haftpflicht ist dies anders.

6. Schritt für Schritt zur Kfz-Versicherungskündigung

Bis zur erfolgreichen Kündigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sind es nur wenige Schritte. Zunächst überlegen Sie sich, warum Sie kündigen möchten, und geben den Grund im Schreiben an. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies nicht nötig. Achten Sie im zweiten Schritt auf die Kündigungsfrist, damit Ihre Kündigung rechtssicher ist. Führen Sie danach einen Kfz-Versicherungsvergleich durch, um den für Sie optimalen Anbieter zu finden. Schließen Sie bequem online den neuen Vertrag ab und warten Sie auf die Bestätigung durch Ihren neuen Kfz-Versicherer. Erst danach sollten Sie den fünften Schritt angehen: die eigentliche Kündigung Ihres Kfz-Versicherungsvertrags. Mit dem 1-Klick-Service ist dies besonders fix erledigt. 

  • Kündigungsschreiben aufsetzen
  • Kündigungsfrist beachten
  • Kfz-Versicherungsvergleich durchführen
  • Neuen Vertrag online abschließen
  • Bestätigung abwarten
  • Kündigung an den alten Anbieter

Häufige Fragen zur Kündigung der Kfz-Versicherung

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