Gasanbieter kündigen
Wer von den attraktiveren Konditionen eines anderen Gasanbieters profitieren will, der muss unbedingt seinen aktuellen Gasversorger kündigen. Allerdings ist nicht in jedem Fall klar, wie die Kündigung des Gasanbieters abläuft. Was hat es eigentlich mit dem Kündigungsrecht auf sich?
Zudem verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren Gasanbieter selbst kündigen sollten und wann Sie dank der automatischen Vertragskündigung nichts weiter tun müssen.
Das Wichtigste zur Kündigung
Einfach kündigen lassen
Bei einem Gasanbieterwechsel kümmert sich Ihr neuer Gasversorger automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt um die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags. Sie müssen nichts weiter tun, sollte ausreichend Vorlaufzeit sein.
Gasanbieter selbst kündigen
Ziehen Sie um oder hat Ihr aktueller Gasanbieter eine Preiserhöhung angekündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann müssen Sie Ihren Gasvertrag selbst kündigen. Zur Sicherheit sollten Sie dies auch tun, wenn die Kündigungsfrist in weniger als 4 Wochen abläuft.
Sicher und unkompliziert
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des Grundversorgers ist die Versorgung mit Gas während des Gasanbieterwechsels jederzeit sichergestellt. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, sollten Sie sich einen Vermerk im Kalender machen!
Wie funktioniert das Kündigungsrecht?
Verträge mit Gaslieferanten laufen in der Regel 12 Monate, hin und wieder aber auch 24. Bevor der Gasvertrag ausläuft, haben Sie ein reguläres Kündigungsrecht. Jenes ist von Gasanbieter zu Gasanbieter unterschiedlich und hängt beispielsweise von der Vertragslaufzeit ab. Sie finden die Kündigungsfrist auf Ihrer jährlichen Gasabrechnung oder in den AGB des Gasanbieters. 4 Wochen sind ebenso möglich wie 3 Monate.
Verpassen Sie den Zeitpunkt nicht, um eine automatische Vertragsverlängerung zu verhindern. Läuft Ihr Vertrag beispielsweise bis Mitte Juni und beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, muss Ihr Vertrag bis spätestens Mitte März gekündigt sein. Dies erledigt Ihr neuer Gasanbieter für Sie, sofern Sie nicht vom Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung, Umzug) Gebrauch machen.
Dann sollten Sie selbst kündigen. Grundsätzlich planen Sie bitte immer genügend Zeit für die Bearbeitung Ihres Anbieterwechsels ein. Rechnen Sie mit einem 2-monatigen Puffer und führen Sie den Gaspreisvergleich rechtzeitig durch. Mit Blick auf unser obiges Beispiel also idealerweise bereits im Januar. Vermerken Sie sich den Zeitpunkt unbedingt im Kalender.
Den Gasanbieter zum richtigen Zeitpunkt kündigen
Mit jedem Gasvertrag sind eine Mindestlaufzeit sowie gewisse Fristen verbunden, die hinsichtlich der Kündigung eine Rolle spielen. Auf der Webseite Ihres Gasanbieters, in den AGB oder auf Ihrer vergangenen Jahresabrechnung finden Sie diese Informationen. Um die rechtzeitige Kündigung und damit den Gasanbieterwechsel sicherzustellen, können Sie bei uns bereits 6 Monate vor dem Laufzeitende Ihres aktuellen Vertrages dessen Kündigung online beantragen.
Möglich ist die Kündigung Ihres Gasanbieters in diesen Fällen:
- Sie halten die Mindestdauer und Kündigungsfrist ein
- Sie haben ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gaspreiserhöhung
- Sie haben ein Sonderkündigungsrecht wegen eines Umzugs
- Sie kündigen außerordentlich aufgrund eines familiären Todesfalls
Muss ich den Gasanbieter selbst kündigen?
Ihren Gasvertrag müssen Sie in der Regel nicht selbst kündigen. Dies übernimmt Ihr neuer Gaslieferant, wenn es sich um einen ganz normalen Gasanbieterwechsel handelt. In diesem Fall entscheiden Sie sich für „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ als Option. Die außerordentliche Kündigung selbst vorzunehmen, kann sich allerdings in manchen Situationen ausnahmsweise lohnen.
Den Grundversorger kündigen
Viele Verbraucher haben noch nie ihren Gaslieferanten gewechselt und werden daher immer noch vom Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich meist um die lokalen Stadtwerke, die häufig deutlich teurer sind. Möchten Sie Ihrem Grundversorger kündigen, trennt Sie lediglich die 2-wöchige Kündigungsfrist von Ihrem neuen Gaslieferanten. Sie müssen sich an keine Mindestlaufzeit halten.
Dadurch sind sowohl der Gasvergleich als auch der sich anschließende Anbieterwechsel jederzeit darstellbar. Sie entscheiden sich einfach für einen neuen Gasversorger, der Ihren bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt und die Versorgung übernimmt. Das Ganze dauert etwa 4 bis 6 Wochen, Sie müssen nicht selbst kündigen.
Bei bestehendem Laufzeitvertrag kündigen
Sind Sie bereits zu einem neuen Gasanbieter gewechselt und möchten erneut auf einen anderen Versorger setzen, können Sie die Kündigung automatisch vornehmen lassen. Wichtig ist hierbei lediglich, dass Sie einen ausreichend großen zeitlichen Puffer einplanen. Nehmen Sie den Gasvergleich und die Beauftragung des Anbieterwechsels daher mindestens 6 Wochen vor dem Ende der Kündigungsfrist vor.
So ist es unwahrscheinlich, dass Ihr neuer Gaslieferant die Kündigungsfrist verpasst und der Gasanbieterwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt scheitert. Wichtig ist bei bestehendem Laufzeitvertrag aber, dass Sie das Vertragsende und die Kündigungsfrist kennen. Denn anders als beim Grundversorger können Sie hier nicht jederzeit kündigen.
Gasanbieter bei Preiserhöhung kündigen
Ihr Gasanbieter hat Sie über eine Preiserhöhung informiert? Dann nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht! Möchten Sie Ihren Gasversorger wegen dieses Grundes kündigen, müssen Sie den Vertrag immer selbst per E-Mail, Fax oder postalisch beenden. Falls nicht, gilt die Kündigung durch einen anderen Gasanbieter als storniert. Sie sollten nach Mitteilung einer Preiserhöhung nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen, da Sie meist nur 2 Wochen lang außerordentlich kündigen können.
Da Gasversorger ihre Kunden normalerweise erst 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung informieren und damit die gesetzlichen Vorgaben nahezu ausreizen, ist schnelles Handeln gefragt. Führen Sie dann zügig einen Gasvergleich durch und beauftragen Sie Ihren neuen Gaslieferanten – Letzteres jedoch erst nach bestätigter Kündigung. Verzögerungen bedeuten die zwischenzeitliche Versorgung durch die Stadtwerke.
Kündigung des Gasanbieters wegen Umzug
Ziehen Sie um, müssen Sie Ihren Gasanbieter ebenfalls selbst kündigen. Die Umzugsklausel in den AGB verrät Ihnen, an welche Kündigungsfrist Sie sich zu halten haben. Informieren Sie sich aber auf jeden Fall darüber, ob Ihr aktueller Gaslieferant auf Vertragserfüllung pochen kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie innerhalb seines Netzgebietes umziehen.
Lässt sich Ihr Gasanbieterwechsel realisieren, melden Sie via Gaspreisvergleich Ihren neuen Gasversorger einfach für die neue Wohnung an. Handeln Sie nicht, landen Sie automatisch im teuren Grundversorgertarif. Erfreulicherweise ist sogar eine 4- bis 6-wöchige rückwirkende Anmeldung eines anderen Gaslieferanten möglich.
Sie wollen den aktuellen Versorger behalten?
Da die Mitnahme eines bestehenden Gasvertrags manchmal möglich ist, sollten Sie Ihren bestehenden Versorger auf jeden Fall rechtzeitig vor Ihrem Auszug kontaktieren. 6 Wochen spätestens. Wir empfehlen Ihnen dies insbesondere dann, wenn Sie einen Gastarif mit Neukundenbonus haben. Durch eine Kündigung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres ist Ihr Anspruch auf den Bonus dahin.
Wie kann ich den Gasanbieter kündigen?
Postalische Kündigung per Einschreiben
Per Post zu kündigen, ist der sicherste Weg. Verwenden Sie gerne unsere Kündigungsvorlage und schicken Sie jene per Einschreiben an Ihren Gasanbieter.
Kündigungsvorlage Download (PDF)
Gasvertrag via E-Mail kündigen
Per E-Mail können Sie seit 2016 besonders bequem und ohne Unterschrift kündigen. Sie sollten sich die Kündigung unbedingt bestätigen lassen und Ihre Nachricht im Postausgang speichern.
Kündigung mittels Onlinedienst
Unser Partner Aboalarm beendet Ihren Gasvertrag mit Kündigungsgarantie für Sie. Füllen Sie einfach das Formular aus und verschicken Sie die Kündigungsvorlage online.
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