Nach Aussage des Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland dürfen Vermieter ohne Zustimmung der Mieter den Kabelanbieter wechseln. Damit einhergehende, mögliche höhere Kosten, müsse der Mieter so hinnehmen.
Jedoch können Verbraucher im Gegensatz zum DSL-Anbieter ihren Kabelanbieter in der Regel nicht wechseln. Denn normalerweise liegt immer nur ein Kabelnetz vor, wofür keine Nutzungsrechte für andere Kabelanbieter gelten, wie es z.B. bei dem Telefonnetz der Telekom der Fall ist. Doch manchmal hat der Hausverwalter bzw. Vermieter tatsächlich die Wahl, wenn gleich zwei Hauptübergabepunkte vorliegen.
Jedoch sollte Folgendes beachtet werden: Selbst wenn der Mieter den Dienst des neuen Kabelanbieters gar nicht in Anspruch nehmen möchte ist der Vermieter dem Bericht zufolge berechtigt, den Wechsel durchzuführen. Für Sie als Mieter kann es jedoch trotzdem teuer werden, wenn Sie z.B. an den nötigen Arbeiten an der Hausverkabelung in Form einer Modernisierungsmieterhöhung „beteiligt“ werden. Mieter können sich hingegen nur wehren, wenn der Vermieter, aus welchen Grund auch immer, den Vertrag und die Versorgung des Kabelanbieters einstellen möchte.
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